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Fortbildungsheft und Selbstdeklaration

Jede Fachärztin und jeder Facharzt für Intensivmedizin muss jederzeit gegenüber der SGI, bzw. der FMH seinen Fortbildungsnachweis erbringen können. Zu diesem Zweck sollen die besuchten Fortbildungsveranstaltungen in einem Fortbildungsheft zusammen mit den entsprechenden Teilnahmebestätigungen dokumentiert bzw. archiviert werden. 

Die Fortbildungsnachweise sollen nicht unaufgefordert an die SGI geschickt werden. Die SGI fordert zur Kontrolle der absolvierten Fortbildung die jeweiligen Unterlagen direkt an.

Das Fortbildungsheft (PDF, 260 KB) kann hier heruntergeladen werden.

Das Formular Selbstdeklaration (PDF, 164 KB)  kann hier heruntergeladen werden.


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