Die Intensivmedizin ist ein wichtiger und heutzutage unverzichtbarer Bestandteil der Akutmedizin. Die Intensivmedizin hat folgende Kernaufgaben:
Jede von der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) anerkannte Intensivstation (IS) wird von einem Facharzt für Intensivmedizin geleitet. Die Facharztausbildung in Intensivmedizin, die seit dem Jahr 2001 eine völlig eigenständige Ausbildung darstellt, dauert sechs Jahre. In den meisten Fällen besitzt der ärztliche Leiter der Intensivstation noch einen zweiten Facharzttitel. Intensivmediziner haben in der Regel eine 10 bis 12-jährige Weiterbildung absolviert, bevor sie die Leitung einer Intensivstation (IS) übernehmen. Sie sind damit Spezialisten mit einem breiten und fundierten medizinischen Wissen. Neben dem ärztlichen Leiter arbeiten je nach Grösse der Intensivstation bis zu 20 und mehr Ärzte auf einer Intensivstation.
Die auf den Intensivstationen arbeitenden Pflegefachpersonen haben nach ihrer 4-jährigen Grundausbildung eine 2-jährige Zusatzausbildung in Intensivpflege absolviert, so dass sie profunde Kenntnisse auf diesem speziellen Gebiet der Medizin erlangt haben. Für die kontinuierliche Betreuung der Patienten (rund um die Uhr, 7 Tage pro Woche) benötigt eine IS in der Regel drei bis fünf Pflegefachpersonen pro Bett.
Neben den Ärzten und Pflegenden sind auf einer Intensivstation tätig: Physiotherapeuten, Sekretariat, medizinisch-technisches Personal, sowie je nach Zusatzaufgaben Forschungs- und Lehrpersonal.
In der Schweiz wird jede von der SGI anerkannte Intensivstation durch eine Kommission von Fachexperten besucht und evaluiert. Diese seit vielen Jahren bestehende Qualitätskontrolle dient dazu, sowohl die fachliche als auch die technische Qualität der Intensivstation auf dem höchstmöglichen Niveau zu erhalten.
Darf eine Intensivstation Ärzte und Pflegefachkräfte in der Spezialdisziplin „Intensivmedizin“ ausbilden, so finden auch auf dieser Ebene immer wieder Visitationen von Fachkommissionen statt. Diese stellen sicher, dass die notwendigen fachlichen, administrativen und apparativ-technischen Bedingungen zur Weiterbildung zum Facharzt Intensivmedizin respektive zur Pflegefachperson Intensivpflege eingehalten werden. Damit ist auch gewährleistet, dass die von der SGI anerkannten Intensivstationen auf dem modernsten medizinischen und technischen Stand sind.
Wenn eine Intensivstation die geforderten Bedingungen erfüllt, darf sie Ärzte und Pflegefachpersonen auf dem Gebiet der Intensivmedizin, respektive Intensivpflege weiterbilden. Ob sie das macht, hängt im Wesentlichen von der Grösse der Station ab. Die zu erfüllenden Bedingungen, als auch die intensivmedizinischen Lerninhalte werden von den entsprechenden Fachgremien (Schweizerische Ärztegesellschaft [FMH], Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizn [SGI], Schweizerischer Berufsverband für Pflegefachpersonen [SBK]) vorgegeben.
Neben der Lehre wird in unterschiedlichem Masse auch Forschung auf dem Gebiet der Intensivmedizin betrieben. Generell unterliegt die Forschung auf dem Gebiet der Intensivmedizin denselben strengen Auflagen und Kontrollen wie in anderen Teilbereichen der Medizin auch. Für Sie als Patient ist aber wichtig zu wissen, dass Sie in jedem Fall nach modernstem Therapie–Standard, sowie gemäss den allseits akzeptierten und anerkannten Methoden behandelt werden. Bevor Sie als Patient an einer Studie teilnehmen, müssen Sie Ihr informiertes und ausdrückliches Einverständnis dazu mit einer Unterschrift bestätigen (sogenannter informed consent). Spezielle Regeln stellen sicher, dass auch bei Patienten, die nicht bei Bewusstsein sind, der mutmassliche Wille des Patienten immer berücksichtigt wird.