Die Ehrenmitgliedschaft kann Persönlichkeiten verliehen werden, die das Fach der Intensivmedizin besonders gefördert oder die sich um die Gesellschaft verdient gemacht haben. Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft erfolgt auf Antrag des Vorstands mit Zustimmung von 3/4 der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder.
Bisher wurde die Ehrenmitgliedschaft an folgende Personen verliehen: