Die Weiterbildung zur diplomierten Pflegefachfrau / zum diplomierten Pflegefachmann Intensivpflege ist eine vom SBK reglementierte Weiterbildung. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu
Der SBK übernimmt neben der Herausgabe der Reglemente auch die Funktion der Kontrolle und Überwachung der Weiterbildungsstätten. Hierzu ist eine Kommission von 10 Personen eingesetzt (5 Delegierte des SBK, 5 Delegierte der SGI).
Im Zuge der Neugestaltung der Bildungsordnung in der Schweiz sind im 2006 die Aus- und Weiterbildungen der Pflegeberufe in die Verantwortung des BBT übergegangen. Damit wird die Zuständigkeit der Reglementierung und Überwachung an eine Bundesbehörde übergeben. Die in der Schweiz erzielten Abschlüsse werden somit im Ausland eine gleichwertige Anerkennung erhalten.
Die Überführung der Weiterbildung Intensivpflege in einen Nachdiplomstudiengang wird voraussichtlich im 2009 erfolgen.