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Vorstand der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI)

Der Vorstand der SGI besteht aus dem Präsidenten, dem Alt-Präsidenten („Past-President“), dem designierten Präsidenten („President Elect“), dem Sekretär, dem Kassier und maximal vier Beisitzern sowie einem Vertreter der Schweizerischen Interessengemeinschaft für Intensivpflege (IGIP). Dieser Vertreter wird der SGI von der IGIP vorgeschlagen und durch die GV gewählt. Die Vorstandstätigkeit des Präsidenten ist auf zehn Jahre, die der übrigen Vorstandsmitgliedern auf acht Jahre limitiert.

Der Vorstand führt, unterstützt durch das ständige Gesellschaftssekretariat (IMK), die laufenden Geschäfte im Sinne der von der Gesellschaft gefassten Beschlüsse. Er entscheidet in allen Belangen die nicht der Generalversammlung  vorbehalten sind. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.

Die aktuelle Zusammensetzung des SGI-Vorstands finden Sie hier. Der Vorstand bearbeitet einzelne Themenbereiche schwerpunktmässig in Ressorts.

Für umschriebene Aufgaben und Themenbereiche wird der Vorstand durch Kommissionen und Arbeitsgruppen unterstützt. Delegierte stellen die Verbindung zu anderen Institutionen und die Interessevertretung in SGI-Partnerorganisationen sicher.

Die Rechnungsrevisoren sind unter anderem zuständig für die Prüfung von Bilanz, Jahresrechnung, Buchführung und Kasse der Gesellschaft. 


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