Im Verlauf der berufsbegleitenden Weiterbildung sind vier Praxisqualifikationen vorgeschrieben. Die Verantwortung trägt hierfür das Spital (Intensivstation). Die 2-jährige Weiterbildung in Intensivpflege schliesst in den letzten drei Monaten mit einer praktischen, einer schriftlichen sowie einer mündlichen Prüfung ab.
Die mündliche Prüfung wird von den für die Weiterbildung verantwortlichen Pflegefachpersonen sowie vom verantwortlichen Arzt der Weiterbildungsstätte abgenommen. Der Umfang der Prüfung sowie die Prüfungsdauer wird von der Weiterbildungsstätte bestimmt; im Reglement gelten Mindestvorschriften.
An zuvor bestimmten Prüfungsteilen nimmt ein Experte des SBK teil und erstellt einen Expertenbericht.