Der SBK hat eine Kommission eingesetzt, welche für die Reglementierung und Überwachung der Weiterbildung verantwortlich ist. Diese Kommission setzt sich zusammen aus
- Fünf Delegierten des SBK (Pflegefachpersonen mit Bildungs- und Führungsaufgaben) sowie
- Fünf Delegierten der SGI (Ärzte)
Zu den Aufgaben der Kommission gehören:
- Anerkennung, Kontrolle und Aberkennung von Intensivstationen als Weiterbildungsstätten für Intensivpflege
- Beurteilung der Gesuche über Verkürzung oder Verlängerung der Weiterbildung sowie um Anerkennung von anderen Weiterbildungen
- Entscheidung über Wiedererwägungsgesuche und Rekurse
- Periodische Anpassung des Weiterbildungsprogramms, um den Entwicklungen der Pflege und Medizin gerecht zu werden.
Deutsch :
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