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Reglementierung und Überwachung der Weiterbildung

Der SBK hat eine Kommission eingesetzt, welche für die Reglementierung und Überwachung der Weiterbildung verantwortlich ist. Diese Kommission setzt sich zusammen aus

  • Fünf Delegierten des SBK (Pflegefachpersonen mit Bildungs- und Führungsaufgaben) sowie
  • Fünf Delegierten der SGI (Ärzte)

Zu den Aufgaben der Kommission gehören:

  • Anerkennung, Kontrolle und Aberkennung von Intensivstationen als Weiterbildungsstätten für Intensivpflege
  • Beurteilung der Gesuche über Verkürzung oder Verlängerung der Weiterbildung sowie um Anerkennung von anderen Weiterbildungen
  • Entscheidung über Wiedererwägungsgesuche und Rekurse
  • Periodische Anpassung des Weiterbildungsprogramms, um den Entwicklungen der Pflege und Medizin gerecht zu werden.

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