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Voraussetzung zur Weiterbildung

Voraussetzungen für die "Weiterbildung zur diplomierten Pflegefachfrau /-mann Intensivpflege" sind:

  • ein vom schweizerischen Roten Kreuz (SRK) anerkanntes Diplom in Gesundheits- und Krankenpflege, oder
  • ein vom SRK anerkanntes Diplom in Psychiatriekrankenpflege oder in Gemeindekrankenpflege mit Nachweis über den Einsatz von mindestens 12 Monaten in einem Akutspital, oder
  • ein vom SRK anerkanntes ausländisches Pflegediplom. Die Anerkennung muss dabei vor Beginn der Weiterbildung beantragt sein.

In der Regel erwarten die Weiterbildungsstätten eine Berufserfahrung von 12 Monaten.


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