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Mitgliederkategorien

Ordentliches Mitglied kann jeder Arzt werden, der den Eidgenössischen Facharzttitel Intensivmedizin führt oder eine ebenbürtige Weiterbildung in Intensivmedizin nachweisen kann. Über die Ebenbürtigkeit entscheidet der Vorstand. Für die Aufnahme als ordentliches Mitglied sind neben dem Curriculum zwei ordentliche SGI-Mitglieder als Paten notwendig.

Ausserordentliches Mitglied können Ärzte, diplomierte Pflegefachleute mit Fähigkeitsausweis in Intensivpflege und Angehörige der medizinisch-technischen Berufe werden, die ein nachweisbares Interesse für die Intensivmedizin besitzen oder sich um dieses Gebiet verdient gemacht haben. Für die Aufnahme als ausserordentliches Mitglied ist ein Curriculum, aber keine Patenschaft nötig.

Zugewandtes Mitglied können natürliche oder juristische Personen werden, welche die Voraussetzungen für die ordentliche oder ausserordentliche Mitgliedschaft nicht erfüllen, jedoch ein nachweisbares Interesse für die Intensivmedizin besitzen, oder sich um dieses Gebiet verdient gemacht haben. Für die Aufnahme als zugewandtes Mitglied ist ein Curriculum, aber keine Patenschaft nötig.

Passivmitglieder sind ordentliche Mitglieder, welche ihre beruflichen Aktivitäten in Intensivmedizin aufgegeben haben. Sie zahlen keine Beiträge.

Die Ehrenmitgliedschaft wird von der Gesellschaft an verdiente Persönlichkeiten verliehen.


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