Berufsbezeichnungen
Der eidgenössische Titel „Diplomierte Expertin, diplomierter Experte in Intensivpflege NDS HF“ ist rechtlich geschützt und Personen, die ihre Weiterbildung in der Schweiz abgeschlossen haben, vorbehalten.
Zuständige Behörde für die Anerkennung des diplomierten Expertin/ des diplomierten Experten in Intensivpflege gemäss Rahmenlehrplan für das Nachdiplomstudium Höhere Fachschule in Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege (RLP NDS HF AIN) ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI.
Die Berufsbezeichnungen gemäss Rahmenlehrplan vom 19.02.2019 lauten:
Deutsch :
- dipl. Expertin Intensivpflege NDS HF
- dipl. Experte Intensivpflege NDS HF
Französisch:
- Experte en soins intensifs diplômée EPD ES
- Expert en soins intensifs diplômé EPD ES
Italienisch:
- Esperta in cure intense diplomata SPD SSS
- Esperto in cure intense diplomato SPD SSS
Als englische Übersetzung des Titels wird empfohlen:
Certified Expert in Intensive Care, Advanced Federal Diploma of Higher Education
Anerkennung altrechtlicher Berufsabschlüsse (SBK-Fähigkeitsausweis)
Inhaber/innen eines Fähigkeitsausweises nach SBK sind berechtigt, den neuen Berufstitel ohne weitere Auflagen zu führen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die OdASanté : info@odasante.ch