Die FMH hat ihre Mitglieder informiert, dass die Eingabefrist für Anträge zur Besitzstandswahrung bis zum 15. November 2025 verlängert wird und dass die Kriterien zur Anerkennung des Besitzstands präzisiert und vereinfacht wurden.
Ein Antrag gilt neu als genehmigt, wenn folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
Die Antragstellung erfolgt wie bisher über die OAAT-Datenbank LegiData. Für die Mehrheit der Praxen ist ein Antrag auf Besitzstandswahrung allerdings nicht erforderlich – nur in besonderen Fällen besteht tatsächlich Handlungsbedarf.
Um zu prüfen, ob Sie von der Besitzstandswahrung betroffen sind, steht das Tartool Trans zur Verfügung. Dieses erstellt ein individuelles Leistungsset basierend auf Ihren TARMED-Daten und kontrolliert, ob im neuen Tarif die entsprechenden Dignitäten vorhanden sind.
Weitere nützliche Tartools, entwickelt von der Ärztekasse in Zusammenarbeit mit der FMH, erleichtern die Vorbereitung auf den Tarifwechsel:
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Die SGI empfiehlt ihren Mitgliedern, bei Unsicherheiten frühzeitig die Tools zu nutzen und die individuelle Situation zu klären. Damit lassen sich unnötige Anträge vermeiden und die Umstellung auf den neuen Tarif gezielt vorbereiten.