Stellungnahme zu zwei Änderungen des Arbeitsgesetzes und zur damit zusammenhängenden medialen Berichterstattung

Die SGI hat im Rahmen der Vernehmlassung zu zwei geplanten Änderungen des Arbeitsgesetzes Stellung genommen:

  • Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle (16.414 s Pa.Iv. Graber Konrad)
  • Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten (16.423 s Pa.Iv. Keller-Sutter)

Durch die Änderungen soll die Berechnung der Arbeitszeit flexibilisiert, einige Arbeitsfunktionen sollen in bestimmten Tätigkeitsbereichen sogar von der Arbeitszeiterfassung entbunden werden. Über diese Gesetzesentwürfe, die beabsichtigen, die Anwendung des Arbeitsgesetzes zu erleichtern, wird das Parlament als letzte Entscheidungsinstanz beraten. Die SGI hat lediglich die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, und kann das Gesetzgebungsverfahren darüber hinaus nicht beeinflussen. Dem Vorstand der SGI schien es wichtig, den Gesetzgeber darauf hinzuweisen, dass die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung und die Kaderärztinnen und -ärzte, die derzeit den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes unterliegen, besonders von der Flexibilisierung der Arbeitszeit profitieren könnten. Es sei betont, dass von Flexibilisierung die Rede ist und nicht von einer Erhöhung der Arbeitszeit oder von einer Demontage des Schutzes der Arbeitnehmenden, und es ist unstrittig, dass von unseren Mitgliedern die Pflegefachpersonen und anderen in der Intensivpflege Tätigen nicht von den geplanten Gesetzesänderungen betroffen sind.

Unsere Stellungnahme erfolgte im Zuge der für diese Art der Gesetzesänderung üblichen Vernehmlassung und hat zahlreiche Reaktionen hervorgerufen, was im Hinblick auf die demokratische Debatte begrüssenswert ist. Doch diese Debatte sollte von einer Atmosphäre der Besonnenheit geprägt und möglichst wenig emotional sein. Die Veröffentlichung unserer Stellungnahme in der Presse löst einige Unruhe aus, und das verdeutlicht, dass die Frage von Relevanz ist. Die Diskussion über die Stellungnahme zeugt von der Gesundheit unserer Demokratie und unserer Fachgesellschaft. Eine öffentliche Reaktion scheint uns nicht unmittelbar notwendig und wir möchten uns nicht über die Form und Qualität der Berichterstattung äussern, gleichwohl halten wir es für unabdingbar, dass wir uns direkt an Sie, unsere Mitglieder, wenden.

Vielleicht sind Sie im Zusammenhang mit unserer Stellungnahme mit Anfragen oder Bitten um Auskunft konfrontiert. Darum richten wir diese Nachricht an Sie und versichern Ihnen, dass unsere Gesellschaft stets die Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder verteidigen wird. Dabei wird sie die Qualität der Behandlung sowie die Patientensicherheit als oberste Priorität betrachten, sich aber auch mit den Ausbildungsbedingungen beschäftigen.

Es ist überhaupt nicht im Interesse unserer Fachgesellschaft, Forderungen zu stellen, die zur Übermüdung oder Überlastung unserer Mitarbeitenden führen oder ihnen sonst auf irgendeine Weise schaden. Wir würden das gefährden, wofür sich unsere Fachgesellschaft seit ihrer Gründung vor bald 50 Jahren tagtäglich einsetzt: eine qualitativ hochwertige Intensivmedizin für die kritisch kranken Patientinnen und Patienten und eine hervorragende Arbeitsumgebung für alle auf der Intensivstation Tätigen.

Die geplanten Gesetzesänderungen bieten Gelegenheit zur pragmatischen und konstruktiven Diskussion, im Zuge derer – so hoffen wir – eine Bilanz der positiven Ergebnisse und der allfälligen negativen Folgen des seit über zehn Jahren angewandten Gesetzes gezogen wird. Das letzte Wort obliegt unserem Parlament als gesetzgeberischer Instanz, unabhängig von der Stellungnahme unserer Fachgesellschaft, und wir haben Vertrauen in unsere Institutionen, dass eine konstruktive Debatte geführt und letztlich die optimale Entscheidung getroffen wird.

Wir stehen selbstverständlich für die interne Debatte in unserer Fachgesellschaft zur Verfügung – sie ist unerlässlich und ein Zeichen der Vitalität der SGI.


Das Präsidium der SGI