Mit der revidierten Strahlenschutzverordung von 2018 besteht eine Fortbildungspflicht für alle Personen in der Schweiz, die Umgang mit ionisierender Strahlung haben (siehe StSV Art. 175). Dies betrifft nicht nur Radiologen, sondern MTRAs, OP PflegerInnen und viele nicht radiologisch-tätige Ärzte und Ärztinnen – schätzungsweise mehrere zehntausend in der Medizin tätige Personen.