Ab dem 30. Juni kann der Wirkstoff Remdesivir in den Schweizer Spitälern auch ausserhalb von klinischen Studien zur Behandlung von COVID-19 Patientinnen und Patienten breiter eingesetzt werden.
Das BAG arbeitet eng mit Gilead und medizinischen Fachgesellschaften zusammen, um eine angemessene und gerechte Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln zu gewährleisten.
Die Bedingungen für die Lieferung, Bestellung und Auslieferung des Arzneimittels mit dem Wirkstoff Remdesivir sind wie folgt.
Welche Patienten können davon profitieren?
Aufgrund der derzeit begrenzten Verfügbarkeit des Medikaments hat das BAG eng mit den Experten der Swiss National COVID-19 Science Task Force, Herrn Prof. Dr. Manuel Batteguay, dem Präsidenten der Expertengruppe Clinical care, Herrn Prof. Dr. Manuel Batteguay, dem Präsidenten der Schweizerischen Gesellschaft für Infektiologie(SSI), Herrn Prof. Dr. Nicolas Müller, dem Präsidenten der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin, Herrn Prof. Dr. Thierry Fumeaux und mit Vertretern der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM) Frau Dr. Esther Bächli, Frau Dr. Christine Baumgartner zusammengearbeitet.
Die verschiedenen Spezialisten haben sich auf Einschränkungen für die Verabreichung von Remdesivir an hospitalisierte Patienten mit COVID-19-Infektion geeinigt.
Die Behandlung kann nur dann verabreicht werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Die Dauer der Behandlung ist in jedem Fall auf maximal 5 Tage begrenzt.
Diese Bedingungen werden je nach Produktverfügbarkeit periodisch von Spezialisten überprüft.
Eine gemeinsame Mitteilung der medizinischen Fachgesellschaften über die Verabreichung von Remdesivir ist hier verfügbar