Stiftung Patientensicherheit Schweiz

Motion Humbel im Parlament angenommen – Bundesrat ist nun am Zug

Damit Gesundheitsfachpersonen in Berichts- und Lernsystemen (z.B. Critical Incident Reporting System, M&M Konferenzen) kritische Ereignisse, Fehler, Risiken und Beinahe-Schäden überhaupt melden, müssen sie sich darauf verlassen können, dass ihre Meldungen vertraulich behandelt werden. Nachdem das Bundesgericht im Jahr 2016 bestätigte, dass kein Schutz vor einer juristischen Nutzung von Meldesystemen existiert, forderte Nationalrätin Ruth Humbel mittels einer Motion einen gesetzlichen Vertraulichkeitsschutz. Mit dem Ständeratsentscheid Ende September steht der Umsetzung einer entsprechenden Verordnung nichts mehr im Weg.

Weitere Informationen finden Sie im Newsletter Oktober 2021 der Patientensicherheit Schweiz.