Statement der KWFB-Pflege zur Ausbildung von Intensivpflegefachkräften

Expertinnen und Experten in Intensivpflege sind mitverantwortlich für die Behandlung und Pflege vital gefährdeter Menschen auf einer Intensivstation sowie für die Betreuung ihrer Angehörigen, Familienmitglieder und nahestehenden Personen. Die Patientinnen und Patienten auf einer Intensivstation befinden sich in einer akut lebensbedrohlichen oder anhaltend kritischen Situation und sind häufig polymorbid. Es sind Menschen aller Altersgruppen und jeder soziokulturellen Herkunft.

Die Komplexität des klinischen Tätigkeitsfeldes erfordert hohe persönliche, fachliche, kommunikative, soziale und organisatorische Kompetenzen.
Für die Erlangung dieser Kompetenzen liegt ein Rahmenlehrplan des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) vor, der eine berufsbegleitende Fachausbildung von 900 Lernstunden, verteilt auf zwei Jahre vorsieht. Es ist eine Anstellung auf einer von der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) anerkannten Intensivstation von mindestens 80% erforderlich. Die Studierenden werden von Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern klinisch-praktisch geschult innerhalb einer mindestens zweijährigen praktischen Ausbildung, bei niedrigerem Pensum (80-100%) verlängert sich die Ausbildungszeit entsprechend.  Das Nachdiplomstudium in Intensivpflege NDS HF führt zum geschützten Titel Diplomierte Expertin, diplomierter Experte Intensivpflege NDS HF.

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