SAMW-Richtlinien zum Umgang mit Sterben und Tod

Die medizinethischen Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» der SAMW sind online verfügbar.

Die Richtlinien haben während der 3-monatigen Vernehmlassung ein grosses Echo ausgelöst; 118 teilweise sehr ausführliche Stellungnahmen sind beim Generalsekretariat eingetroffen. Diese waren mit grosser Mehrheit positiv; erwartungsgemäss stiess das Kapitel zur Suizidhilfe auf die grösste Kritik. Der Vorschlag der SAMW wurde in 19 Stellungnahmen abgelehnt, darunter mehrheitlich Einzelpersonen. Für 13 der 19 ablehnenden Stimmen geht die offenere Haltung gegenüber den bisherigen Richtlinien zu weit; zu diesen gehört auch der Zentralvorstand der FMH. Vier Organisationen fordern hingegen eine weitergehende Öffnung.

Worum geht es genau? Gemäss den neuen SAMW-Richtlinien ist Suizidhilfe bei urteilsfähigen Patientinnen und Patienten dann vertretbar, wenn diese unerträglich unter den Symptomen einer Krankheit und/oder Funktionseinschränkungen leiden und andere Optionen erfolglos blieben oder als unzumutbar abgelehnt werden. Der Wunsch des Patienten, in dieser unerträglichen Lebenssituation nicht mehr leben zu wollen, muss für die Ärztin bzw. den Arzt aufgrund der Vorgeschichte und wiederholter Gespräche nachvollziehbar sein. Die Richtlinien betonen aber auch, dass Patienten keinen Anspruch auf Suizidhilfe haben, und es jedem Arzt frei steht, diese Handlung für sich in Betracht zu ziehen oder nicht.

Mit der gewählten Formulierung verzichtet die SAMW nach reiflicher Überlegung für die Zulässigkeit der Suizidhilfe auf objektive Kriterien, wie beispielsweise das Vorliegen einer tödlichen Krankheit. Einerseits würden solche Kriterien zu schwierigen Abgrenzungsfragen führen (was ist eine tödliche Krankheit?), andererseits könnten bei Vorliegen dieser objektiven Kriterien sowohl Patienten als auch Behandelnde unter Rechtfertigungsdruck geraten, wenn sie die Möglichkeit der Suizidhilfe nicht in Betracht ziehen wollen.