Kollektivmitgliedschaft der Intensivpflegefachpersonen im SBK

Die Delegierten des Berufsverbandes SBK haben am 14. Juni 2018 beschlossen, die Intensivpflegefachpersonen der SGI als Kollektivmitglied im SBK aufzunehmen.

Seit einer Statutenänderung des SBK im Jahr 2016 ist es Fachverbänden der Pflege und Organisationen anderer Gesundheitsberufe möglich, Kollektivmitglied des SBK zu werden. Auf diese Weise ist die Intensivpflege hier wieder national vernetzt – analog der Ärzteschaft, die mit der FMH verbunden ist. Die Wiederherstellung dieser Analogie erachten wir als wichtig, weil der SBK in Bildungsfragen und für die generellen Anliegen des Pflegeberufes auf nationaler Ebene analog der FMH ein wichtiger Fachverband innerhalb der politischen Gremien der Schweiz ist.

Weitere Informationen finden Sie im Artikel von Michael Wehrli, der in der Juni-Ausgabe der SBK-Zeitschrift Krankenpflege erschienen ist.