Klärung: Richtlinien zur Feststellung des Todes

Das überarbeitete Transplantationsgesetz tritt am 15. November in Kraft – und mit ihm auch die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) zur «Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme». Mehr Informationen zum Newsletter der SAMW finden Sie hier.