Patientenverfügungen

Mit einer Patientenverfügung sorgt man für Situationen vor, in denen man nicht mehr selber entscheiden kann. Man hält im Voraus fest, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt und welche man ablehnt. Das erlaubt es Ärztinnen und Ärzten gemäss dem Willen des Patienten zu handeln, entlastet Angehörige und auch Intensivstationen.
Die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) empfiehlt allen Personen, die durch das neue Coronavirus besonders gefährdet sind, eine solche Patientenverfügung auszufüllen. 

Die FMH und die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) stellen Patientinnen und Patienten eine Patientenverfügung in zwei Varianten (ausführliche Version und Kurzversion), Anleitungen, Richtlinien sowie eine Hinweiskarte fürs Portemonnaie zur Verfügung.
Sie finden diese Dokumente und weitere Informationen unter: www.fmh.ch/dienstleistungen/recht/patientenverfuegung.cfm

Das Schweizerische Rote Kreuz SRK hat eine Patientenverfügung erarbeitet, welche im Internet heruntergeladen werden kann. Weiter bietet das SRK regionale Beratungsangebote und die Möglichkeit der Hinterlegung der eigenen Patientenverfügung an.
Weitere Informationen: https://vorsorge.redcross.ch/patientenverfuegung
Kostenlose Hotline 0800 99 88 44