Die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).
Die Gesellschaft setzt sich aus ordentlichen, ausserordentlichen, zugewandten, Passiv- und Ehrenmitgliedern zusammen.
In den aktuell gültigen Statuten vom 17. September 2020 finden Sie weiterführende Informationen.