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Statuten

Die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).

Die Gesellschaft setzt sich aus ordentlichen, ausserordentlichen, zugewandten, Passiv- und Ehrenmitgliedern zusammen.

In den aktuell gültigen Statuten vom 17. September 2020 finden Sie weiterführende Informationen.